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LG Mainz, 25.06.2003 - 9 O 453/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 25.06.2003 - 9 O 453/01
- OLG Koblenz - 2 U 830/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1981 - V ZB 12/81
(Grundstückserwerb durch Ehegatten in Gütergemeinschaft bei unrichtiger …
Auszug aus LG Mainz, 25.06.2003 - 9 O 453/01
23 Allerdings muss sich der Beklagte gem. § 254 Abs. 1 BGB einen Mitverursachungsbeitrag bei der Entstehung des Schadens in Höhe von 25 % entgegenhalten lassen, weil er auf ein nach seinen eigenen Angaben gegenüber der durchschnittlichen Rendite einer Bundesanleihe ungewöhnlich hohes Renditeversprechen vertraut hat (vgl. BGH NJW 1982, 1097). - BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
Widerruf der Vollmacht durch einen von mehreren Vollmachtgebern
Auszug aus LG Mainz, 25.06.2003 - 9 O 453/01
Da es dem Kläger nach seinem unbestrittenen Vortrag darauf ankam, in eine sichere Kapitalanlage zu investieren, fehlt es unter diesen Umständen an einer richtigen und vollständigen Information über die für den Anlageentschluss besonders bedeutsamen Tatsachen (vgl. BGH NJW 1990, 507).